Errichtung einer Pergola bedarf regelmäßig der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer

Die Errichtung einer von außen sichtbaren Pergola oder einer entsprechenden Balkenkonstruktion auf dem zu der Wohnung des Wohnungseigentümers gehörenden Balkon sowie die eines Gartenhauses bedürfen regelmäßig der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer.

Der Anspruch der übrigen Wohnungseigentümer auf Beseitigung der ohne ihre Zustimmung vorgenommenen Ausbauten ist nicht schon deshalb verwirkt, weil seit der Errichtung 6 Jahre verstrichen sind, ohne daß sie Beseitigung verlangt haben.


OLG Köln, 16 Wx 8/97