Wohneigentumsgesetz neu geregelt
Seit 1.7.2007 gilt das neue Wohnungseigentumsgesetz. Das Gesetz wurde modernisiert und soll für mehr Rechtsfrieden sorgen. Gegenüber der alten Fassung wurden die folgenden Regelungen schwerpunktmäßig geändert bzw. neu in das Gesetz aufgenommen:
- Einführung von einfachen und qualifizierten Mehrheitsentscheidungen bei Beschlüssen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
- Neuregelung der rechtlichen Verhältnisse zwischen Eigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümern und Gläubigern der Eigentümergemeinschaft. Einzelne Wohnungseigentümer haften künftig nur noch im Verhältnis zu ihrem Miteigentumsanteil und nicht mehr mit ihrem gesamten Vermögen.
- Änderung des Verfahrens in Wohnungseigentumsprozessen, das sich künftig nach der Zivilprozessordnung (ZPO) richtet.
- Verbesserung der Informationsmöglichkeit über aktuelle Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft. Dazu wird eine Beschluss-Sammlung beim Verwalter eingeführt.
- Einführung eines begrenzten Vorrechts sogenannter Hausgeldforderungen der Eigentümer vor Grundpfandrechten in der Zwangsversteigerung.
| Quelle: Tageszeitungen |