Beschlussanfechtung - Erstattungsregelung Thermostatventile

In der Eigentümerversammlung am 23.11.2011 TOP 08 wurde beschlossen, Eigentümern, die bis zur Beschlussfassung der ETV am 04.05.2010 (TOP 2) an den in ihrer Wohnung vorhandenen Heizkörpern Thermostatventile auf eigene Kosten haben einbauen lassen, nach bestimmten Maßgaben zu erstatten.

Dieser Beschluss wurde vor dem Amtsgericht München erfolgreich angefochten (Az. 485 C31063/11).