Erhöhung der Waschgebühren

Die in der Eigentümerversammlung am 09.12.2009 Top 13 beschlossene Erhöhung der Waschgebühren wurde vor dem Amtsgericht München ohne Erfolg angefochten (Az: 485C27/10).

Die Berufung beim Landgericht wurde nach richterlichem Hinweis zurückgezogen (Az: 36 S 11256/10 WEG).


Die in der Eigentümerversammlung am 10.12.2008 Top 16 beschlossene Erhöhung der Waschgebühren wurde vor dem Amtsgericht München wg. fehlender Bestimmheit (es fehlt das Datum des Inkrafttretens und ein genauer Wert für den Umfang der Erhöhung) erfolgreich angefochten (Az: 485 C 1532/08).