Beschlussanfechtung - Installation von Thermostatventilen

In der Eigentümerversammlung am 06.05.2009 Top 2b wurde mit großer Mehrheit beschlossen, dass Wohnungseigentümer nur Thermostatventile eines bestimmten Fabrikats einbauen dürfen. Die Kosten des Einbaus sowie für Instandhaltung und -setzung gehen zu Lasten des jeweiligen Eigentümers. 

Der Beschluss wurde vor dem Amtsgericht München unter Bezugnahme auf ein Urteil des OLG Hamm, nach dem Thermostatventile dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet sind, erfolgreich angefochten (Az. 485 C500/09).