Einspruch gegen die Verwaltungsabrechnung 2002/2003 und weitere Beschlüsse

Der Einspruch gegen die Genehmigung der Gesamtverwaltungsabrechnung 2002/2003 wegen "nicht ordnungsgemäßer Verwaltung" wurde über alle angerufenen Instanzen - Amtsgericht, Landgericht und Bayerisches Oberstes Landesgericht zurückgewiesen (Az: 36 S 11256/10 WEG)


In der Eigentümerversammlung am 27.11.2003 Top 11 wurde mit großer Mehrheit beschlossen, die derzeit gültigen Waschgebühren nicht zu ändern.

Der Einspruch wurde in den gleichen Verfahren w.o. zurückgewiesen.