Beschlussanfechtung - Baumfällung im Bereich der Außenanlage GHR

Die in der Eigentümerversammlung am 16.12.1993 Top 6 mit Mehrheit beschlossene Fällung eines Baumes wurde wegen mangelnder Bestimmtheit (welcher der Bäume?) angefochten.

Der Beschluss wurde in der Eigentümerversammlung am 14.02.1996 aufgehoben (Az. URII 298/95 WEG/3).