Beschlussanfechtung -Anbringen von Zäunen GHR Ost- u. Westseite

Die in der Eigentümerversammlung am 05.02.1987 Top 07 mit Mehrheit beschlossene Errichtung von 2 Zäunen wurde durch das Amtsgericht München für ungültig erklärt, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt.