Beschlussanfechtung - Zugangstreppe zur Tiefgarage SUA überdachen

Die in der Eigentümerversammlung am 06.12.1983 Top 07d mit Mehrheit beschlossene Überdachung der Kelleraußentreppe zur TG SUA wurde durch das Amtsgericht München für ungültig erklärt, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. (Az.: UR II 6/84 WEG)