Info:Überprüfung des Warmwasserzählers

Bisher erfolgte die Verbrauchserfassung mit Warmwasserkostenverteilern (WWKV). Diese Geräte arbeiten nach dem Verdunstungsprinzip. Dabei wird ein Teil des verbrauchten Warmwassers durch eine sogenannte Kapillare geführt, welche die Verdunstungsflüssigkeit erwärmt. Der Grad an Verdunstung bestimmt den Grad der Nutzung und damit die Kosten. Weil die Geräte im Laufe von 30-40 Jahren verkalkten, wurde in vielen Fällen nicht mehr der tatsächliche Verbrauch angezeigt sondern ein niedrigerer Wert. Der Gesetzgeber lässt diese Geräte ab Anfang 2014 wegen ihrer großen Ungenauigkeiten nicht mehr zu. Die alten Warmwasserkostenverteiler wurden in unserer Wohnanlage 2012 ersetzt. Im abgelaufenen Abrechnungsjahr wurde die Verbrauchsmenge Warmwasser erstmals in allen Wohnungen mit geeichten Wasserzählern erfasst.

In vielen Fällen weist die jetzt korrekte Erfassung einen deutlich höheren Warmwasserverbrauch in der Einzeljahresabrechnung und damit höhere Kosten aus. Von einigen Miteigentümern oder deren Mietern wird dieser Mehrverbrauch angezweifelt.
Übrigens:

Die in den früheren Abrechnungen ausgewiesenen "Strich"- Einheiten sind mit den jetzt ausgewiesenen cbm-Einheiten (cbm = Kubikmeter)
nicht direkt vergleichbar. Für das  Abrechnungsjahr 2011/12 (= letzte "Strich"-Abrechnung) entspricht z.B. 1 Strich = 1,8 cbm Warmwasser.
Brunata:Ein einfacher Test zur Prüfung der Wasserzähler besteht darin, einen 10-Liter-Eimer zu befüllen und mit diesem nachvollziehbaren Verbrauch den Wasserzähler zu kontrollieren.
 Die Differenz zwischen Zählerstand nach und vor dem Test muss ca. 10 betragen.

Ergebnis:Der Zähler zeigt den korrekten Verbrauch an!
Hinweis:Dieser Test dient nur zur Orientierung. Abweichungen bis zu 10% sind durchaus möglich!
Bei erheblich größeren Abweichungen wiederholen Sie bitte den Test, um Fehler auszuschließen
und kontaktieren Sie dann bitte die Hausverwaltung.

Andere Fehlerquellen:
Läuft der Warmwasserzähler ständig oder wenn nur Kaltwasser entnommen wird, dann können Probleme mit der Dichtigkeit Ihres Hauptabsperrventils oder Ihren Mischbatterien vorliegen. In diesen Fällen sollten Sie einen Sanitärinstallateur mit der Instandsetzung beauftragen (Sondereigentum!).