Info:Aus der Umfrage 2001

Frage: "Warum weicht eigentlich das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab?"


In den ersten Jahren war das Abrechnungsjahr gleich dem Kalenderjahr. Da die Heizperiode aber vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres läuft, wurden die Heizkosten erst mit einjähriger Verzögerung im folgenden Jahr abgerechnet.

Die Gemeinschaft hatte deshalb 1984 beschlossen, das Wirtschaftsjahr der Heizkostenperiode anzugleichen.

Hinweis: Folgt man der Rechtsprechung gemäß dem BGH Urteil vom 20.9.2000 so wäre dieser Beschluss nichtig. Die lt. Teilungserklärung erforderliche 3/4-Mehrheit aller Eigentümer war nicht gegeben.