Info: | Aus der Umfrage 2001 |
Frage: "Warum wird die Umzugspauschale nicht mehr erhoben?"
Die Umzugspauschale wurde in der Eigentümerversammlung im Dezember 83 beschlossen mit dem Ziel, z.B. umzugsbedingte Beschädigungen sowie für den/die neuen Bewohner die einheitlich vorgegeben Namensschilder zu beschaffen.
Die lt. Teilungserklärung erforderliche 3/4-Mehrheit aller Eigentümer war damals nicht gegeben. Gemäß dem BGH-Urteil vom 20.9.2000 ist dieser Beschluss nichtig. Die Umzugsgebühr wird deshalb nicht mehr erhoben.