Steuertipp: | Fiskus an Kosten für Handwerker beteiligen |
Haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B. Hausreinigung oder
Gartenpflege können auch von der Steuer abgesetzt
werden, wenn der Verwalter einer Wohnungseigentümergesellschaft sie in Auftrag
gibt. So entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg (SZ 14. Juli 2006).
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Auf eine wenig bekannte Steuerregelung weist die Süddeutsche Zeitung am 17. 2. 2004 hin. Danach sind
Handwerkerleistungen unter bestimmten Voraussetzungen direkt von der Einkommenssteuerschuld abziehbar.
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31.03.07 | Gemäß den
Veröffentlichungen werden nur Lohnkosten steuerlich berücksichtigt. Die in
der Jahresabrechnung enthaltenen Werte enthalten aber auch
Materialkostenanteile. Die nachfolgenden Werte sind um die Materialkosten bereinigt. |
Hausreinigung | 13.728 Euro | ||
Hauswart u. Gartenpflege | 28.375 Euro | ||
Handwerksrechnungen | 35.421 Euro |
Zur Ermittlung der individuellen Werte ist der Miteigentumsanteil ausschlaggebend. Um Anhaltswerte Nach Eingabe des Miteigentumsanteils in das nachfolgende Feld werden die individuellen Werte ausgegeben.